|
DENKSCHULE |
||
Das Geschlecht der Massenmörder |
||
| Ganz wesentliches Element im österreichischen
System der Ausgrenzung des Mannes aus der Familie ist das Einhämmern des Glaubenssatzes,
daß Männer in besonderem Maß brutal und gewalttätig seien. Bei manchen Ideologen
unterschiedlichster politischer Herkunft geht das so weit, dem Mann eine Natur
zuzuschreiben, die für alles Schlechte der Menschheitsgeschichte verantwortlich ist.
Geschlechterrassismus darf man solche Gedanken nennen, wie Sie im Leserbrief auf dieser
Seite (an die Presse, 28.12.1998) zum Ausdruck kommen. Dieser Propaganda gegen Männer ist
zu erwidern. Das "Recht des Kindes auf beide Eltern" muß Utopie bleiben,
solange der Mann als minderwertiges Geschlecht gesehen wird. Als Entgegnung zur Ideologie des Herrn Mag.Jedlicka finden Sie nachstehend die Skizze meiner Mitschrift eines Vortrages zur Rolle der Frau im nationalsozialistischen Vernichtungskrieg, der im Rahmenprogramm zur "Wehrmachtsausstellung" in Linz am 17.12.1996 gehalten wurde. Die Referentin hieß Gabi Zipfel und kam aus Hamburg. Politische Orientierung meiner Einschätzung nach sicher feministisch und links. Ich ging voller Vorurteil hin und erwartete nichts anderes, als Herr Jedlicka in der Presse von sich gab. Es kam ganz anders. Frau Zipfel hielt einen packenden, sachlich-trockenen und dennoch tief unter die Haut gehenden Vortrag mit dem zusammenfassenden Ergebnis: "Es bleiben keine Nischen der (weiblichen) Unschuld zurück...". |
||
|
||
Und als Erklärung, warum man Frauen so leicht aus der Verantwortung läßt, ein Hinweis auf die Psychologie des Märchens "Nie sind Vater und Mutter böse". Am Ende des Vortrages waren alle recht ruhig. Dr. Edgar Pree, Jänner 1999 |
||
Vereinsmitglied erwirkt eine Änderung der OÖ. Wohnbauförderung zugunsten Unterhaltspflichtiger Politischer Erfolg durch Aktion Recht des Kindes auf BEIDE Eltern Wir recherchierten und berichteten: Wenige Bundesländer, u.a. Oberösterreich benachteiligten Unterhaltszahler in einer nicht zu verantwortenden Weise: Johann Maderthaner in den Justizwaisen vom Juni 1998. Zusätzlich "quälte" er die Politiker. Sein Fall ist zu spektakulär und zu skurril, um übergangen zu werden. Sorgepflichtig für 5 Kinder (davon 2 bei ihm lebend), Nichtberücksichtigung seiner Unterhaltslasten für die Kinder, die nicht bei ihm lebten. Die ihm gewährte geringfügige Wohnbeihilfe des Landes wurde zusätzlich als Bemessungsgrundlage für den Unterhalt der Kinder, die nicht bei ihm wohnen, herangezogen. Alle Landespolitiker wurden von uns mit einem Justizwaisen-Rundbrief unter Anschluß der Juni-Ausgabe informiert.Weder SPÖ noch ÖVP konnten diese krasse Ungerechtigkeit übergehen. Im Dezember wurde im OÖ. Landtag die Wohnbeihilfenverordnung geändert. Kindesunterhalt wird mit einem Faktor von 0,3, d.h. mit S 2.220,00 berücksichtigt. Zwar auch wieder nicht mit dem tatsächlich bezahlten Unterhalt, aber immerhin.Herzliche Gratulation und vielen Dank an Johann Maderthaner! |