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Editorial |
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DES KINDES AUF BEIDE ELTERN Auch in dieser Ausgabe gibt es für kritische Leser genügend Anlaß zu fragen "was soll immer dieses Gerede von der Frauen/Männer- Thematik oder gar vom Feminismus, es geht doch um das Kind!" Der Verein nenne sich doch "Aktion Recht des Kindes auf beide Eltern". Ist das eine Tarnbezeichnung für "Recht des Vaters auf sein Kind?". Mit solchen und ähnlichen Einwürfen leben wir schon lange und fragen uns auch ständig, ob es richtig ist, nicht nur "vom Kind her" zu argumentieren. |
Schau , schau . . |
Rhetorische Unterstützung für das Idealbild "Recht des Kindes auf beide Eltern" bekommen wir von überall. Niemand bestreitet, daß es für Kinder gut und wünschenswert ist, auch trotz Scheidung Vater und Mutter zu haben. Mit dieser Forderung rennen wir offene Türen ein. Warum ändert sich aber trotzdem in Österreich nichts? Jegliche ins Konkrete gehende Diskussion wird im System im Ansatz erstickt. Das beginnt schon bei der Problembeschreibung Gibt es überhaupt das Problem des Allmacht"- Mißbrauchs durch Obsorgeberechtigte?". Es setzt sich damit fort, daß Systemvertreter auch in der Öffentlichkeit einfach lügen, wenn beschrieben werden soll, wie der Status Quo wirklich aussieht. Übrig bleibt das machtpolitische Njet der Frauenpolitik". Lesen Sie dazu nebenstehend. Die neue Verfassungsrichterin als Abgesandte der Frauenministerin definiert es als Gewalt an Frauen, wenn man ihnen das alleinige Eigentumsrecht am Kind (ihre Worte!) abspricht. Intellektuell kann keiner was entgegensetzen, wenn wir Ausgewogenheit auch im Gesetz fordern. Die deutsche Bundestagsabgeordnete von Renesse (SPD) hat uns zwei Tage gewidmet und darin bestärkt, daß es anders gehen könnte. Der Weg in Österreich zieht sich aber in die Länge, weil hier ein absolut geschlossenes System herrscht. Neuestes Anzeichen dafür ist die Bestellung von Verschraegen, der Gattin von Ministerialrat Stormann aus dem Justizministerium, zur "Professorin für Rechtsvergleichung im Europäischen Raum". Sie firmiert unter ihrem Namen Verschraegen und liefert die "rechtswissenschaftlichen" Begründungen, warum die von ihrem Gatten geschaffene österreichische Rechtssituation (Ausschlusses eines Elternteils aus seiner Elternrolle im Falle der Scheidung) nicht wesentlich zu ändern ist. Gerade das wird aber geändert werden müssen. So berichten u.a. beispielsweise die "Salzburger Nachrichten" von einem für Minister Michalek wichtigen Reformpunkt: " er soll jenen Vätern mehr Rechte bringen, die von ihren Exfrauen von den Kindern ferngehalten werden..." (SN, 8.5.98). Michaleks Abgesandter zu unserer Veranstaltung mit Frau von Renesse wird sehr wohl erkannt haben, daß es nicht um die unentwegt beschworene Unterschriftsvollmacht für einen Paßantrag geht, sondern um die ganz natürliche Möglichkeit Zeit mit seinen eigenen Kindern verbringen zu können. |
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