|
NICHT OBSORGEBERECHTIGT |
|
Gastbeitrag: Günter Hochwallner |
|
Du hast keine Chance! Nütze sie! |
|
Der Kontaktverlust zu den Kindern nach Scheidungen stellt zweifelsohne für viele Nichtobsorgeberechtigte eine psychische Katastrophe dar. Diese Katastrophe braut sich zusammen aus Trauer, Enttäuschung, Zweifel an der Gerechtigkeit, ohnmächtige Wut und aus den offenen Rechnungen mit dem Ex-Partner. Ein fataler Cocktail. |
|
Pech: Im politischen Auf und Ab ist dieses Anliegen auf der Strecke geblieben. Es ist wie in der Nestroy-Posse: Zu ebener Erde und im ersten Stock. Steigen die einen auf, fallen die anderen hinunter und umgekehrt. Noch vor gar nicht langer Zeit waren Väter alleinbestimmend über Kinder. So kann man es als eine Art ausgleichender Ungerechtigkeit ansehen, daß hier und heute die sich überwiegend aus Vätern rekrutierenden Nichtobsorgeberechtigten weitgehend rechtlos dastehen. Wer das Nachsehen hat, braucht zudem auch nicht dafür zu sorgen, der weitgehenden Bedeutungslosigkeit im öffentlichen Bewußtsein anheimzufallen. Irgendwelche Bocksprünge der Entwicklung haben zu erstaunlichen Konflikt-szenarien um die Scheidungskinder geführt. In konsequenter Logik abgehandelt, sollten die Vertreterinnen von "Halbe /Halbe" und die Befürworter (und Befürworterlnnen?) von gemeinsamer Obsorge ganz heftig an einem Strang ziehen. Es sollte eben im Zeitalter der Halbe/Halbe"-Diskussion nicht mehr über ein Besuchsrecht (und ob ein solches Recht zu respektieren ist) gesprochen werden. Diese Diskussion müßte vielmehr so aussehen, daß ernsthaft überlegt wird, eine Besuchspflicht anzuwenden. In aufrechten Ehen sollten die Kinder zu jeweils 50% von beiden Partnern betreut werden. Da sich Kinder mit einer Scheidung nicht auflösen, sollte klar sein, daß der absente Elternteil zumindest eine Mindestbetreuungsquote (sagen wir von 20 % der Zeit) zu übernehmen hat. Die vielen Väter, die sich nach der Scheidung nicht nur von der Frau, sondern auch von ihren Kindern vertschüssen", müßten ein Ärgernis darstellen. Mit oder ohne Scheidung: Es wachsen zu viele Kinder vaterlos auf. Doch, man kann es drehen und wenden wie man will: So haben z. B. die Frauenministerin und Dr. Tews, wie man immer wieder bemerkt, Sträuße auszufechten. Von An einem Strang ziehen" keine Spur. Da es eben nicht ganz selbstverständlich ist, müßten eben diejenigen, die nach der Scheidung sich um die Kinder bemühen, honoriert und unterstützt werden. Natürlich muß darauf geachtet werden - übrigens nicht anders wie in aufrechten Ehen - daß bei besonderer Erziehungsuntüchtigkeit die Jugendwohlfahrt dazwischengeht. Dafür ist die Jugendwohlfahrt - unter anderem - auch da. Das ist natürlich Zukunftsmusik. Jetzt haben wir real die Situation, daß von einem Besuchsrecht als Recht" gesprochen und gedacht wird. Im Scheidungskampf verläuft die Frontlinie immer wieder quer über dieses Rechtsgut, wobei dieses oftmals verwüstet wird und irgendwo zwischen diesen Fronten werden die Kinder mehr oder weniger aufgerieben. Ich vertrete die Position: Wenn zwei streiten, braucht es vielfach einen Dritten. Klug, einfühlsam, bestimmt und bestimmend. Der Dritte ist in diesem Falle das Gericht. Das ist in Familien oft nicht anders als am Balkan. Ohne Vermittler und ohne ISFOR schaut's noch düsterer aus. Es geht vor allem darum, adäquate Gesetze zu haben. Gesetze sollen erstens gut sein. Und zweitens sollen sie eingehalten werden. Das soll auch für die Besuchsregelung gelten. Wird die Rechtsstaatlichkeit durch das Salzamt ersetzt, schadet das der demokratischen Rechtsordnung, schadet dies der Humanität. Wie in anderen Bereichen auch, sollen die Gerichte darauf achten, daß ihre Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Ich gehe davon aus, daß viele quälende, langjährige Konflikte und Probleme sich dadurch auflösen, daß eine gerichtliche Entscheidung das wiegt, was es hat". Vermutlich würde eine konsequente Rechtsstaatlichkeit, was das Besuchsrecht betrifft, sogar dem Verein Aktion Recht des Kindes auf BEIDE Eltern" die Existenz abgraben.Das wichtigste: Die Kinder würden aus Loyalitätskonflikten stärker herausgehalten werden. Scheidungskinder sollen so wenig wie möglich den Konflikt der Eltern aufgebürdet bekommen. Das heißt, die Entscheidung, ob der Kontakt zu den Nichtobsorgeberechtigten stattfindet oder nicht, soll keinesfalls von den betroffenen Kindern bzw. Ehepartnern, sondern neutral außenstehend, vom unabhängigen Gericht getroffen werden. Wenn die Kontakte für ein Kind schädlich sind, sollen die Gerichte diese untersagen, wenn die Gerichte die Kontakte für okay erachten, sollen diese tatsächlich stattfinden und eingefordert werden. Wenn man den Willen hat, läßt sich dies gewiß auch durchsetzen. Wie in anderen Bereichen auch, brächte hier Eindeutigkeit mit Sicherheit eine wesentliche Konfliktreduktion. Doch wie betroffene Nichtobsorgeberechtigte wissen, wird mit der vollen Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sein. Dies ist schmerzlich, aber wahr. Dies ist oftmals genauso katastrophal, als litte man an einer unvermeidlichen, chronischen Krankheit. Sich mit solch einer Tatsache abzufinden, sich dreinzufinden, ist schwer und zweifelsohne oftmals notwendig. Es wird erfahrungsgemäß mit einem solchen Schicksal gehadert, weil ja nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein dürfte. In dieser Konfliktsituation geht es immer wieder darum, die Kraft zu haben, die Dinge zu ändern, die zu ändern sind und die Gelassenheit zu haben, die Dinge hinzunehmen, die nicht zu ändern sind und vor allem, die Weisheit zu haben, das eine vom andern zu unterscheiden. Externe Unterstützung durch Psychotherapeuten und Konfliktberater ist äußerst angesagt. Es ist eben nicht so einfach, in einer verrückt anmutenden Situation sich nicht verrückt machen zu lassen. Psychotherapie in solchen Situationen kann mithelfen, sich emotional wieder frei zu spielen und dadurch kreativer mit einem solchen Konflikt umzugehen. Im besten Fall kann man dazu kommen, daß es gelingt, den Kontakt zu den Kindern auf eine neue Basis zu stellen. |
|