|
| FRAUENPOLITIK | |||
Die neuen Lager |
|||
|
|||
| Frau Dr. Barbara Helige ist seit November 1998 in diese Funktion gewählt, in der sie sich auch politisch zu Wort melden kann. Schon am 4. Jänner 1999 deponierte sie medienwirksam ihre Botschaft: die neuen Pläne des Justizministeriums zur Einführung eines Unterhaltsanspruches für die Frau, die den Mann ohne sein Verschulden verläßt, gehen ihr nicht weit genug. Auch sie bringt zum Thema "Unterhalt auch für Schuldige" nur das Standardbeispiel des Frauenminsteriums: | |||
|
"Frauen, die ihr Leben lang Kinder großgezogen und deshalb nicht gearbeitet haben, sollen nicht vor dem Nichts stehen.Wenn eine Frau den Ehevertrag 26 Jahre lang eingehalten hat, nur zwei Stunden nicht, dann sollte wenigstens ins Gewicht fallen, wie lange der Vertrag eingehalten wurde."
|
||
| Welcher gerecht denkende Mensch
könnte bei diesem "26 Jahre gegen 2 Stunden"-Beispiel widersprechen? Wie es
aber mit der Motivation des arbeitenden Mannes aussieht, künftig eine Familie zu
gründen, wenn er im Scheidungsfall nicht mehr 40% seines Einkommens abgeben muß, wenn
ihn die Frau mit den 2 Kindern verläßt, sondern vielleicht 60% - das interessiert im
System niemanden und somit auch Frau Dr. Helige nicht. Bisher konnte der Mann "bei
guter Führung" wenigstens noch halbwegs über die Runden kommen, wenn er aus der
Familie verstoßen wurde und er gemessen am Einkommen nicht zu viele Kinder riskierte, er
also "nur Kindesunterhalt" zahlen mußte. Die Richter setzen sich nun dafür
ein, daß diese Zeiten zu Ende gehen. Eine gute Nachricht gibt es aber auch: wenigstens intellektuell scheint die neue Präsidentin der Richtervereinigung in der Lage zu sein, auch einen "Väterstandpunkt" zu verstehen. In derselben Broschüre des Frauenministeriums, in der sich das unsägliche Zitat der neuen Verfassungsrichterin findet (Seite 3 dieser Zeitung), äußert sich auch Frau Dr. Helige (S.186): "Die Frauen haben mehr Mitarbeit der Männer bei der Kindererziehung gefordert und in gewissem Rahmen auch erhalten....Wenn nun eine solche Ehe geschieden wird, ist es psychologisch nach vollziehbar, daß keiner der Ehegatten auf die minimalen Anhörungsrechte des § 178 ABGB verwiesen werden will. Der Umstand, daß nach dieser Bestimmung keine Möglichkeit besteht, nach dem schulischen Fortgang des Sprößlings auch nur zu fragen, schreckt die Beteiligten natürlich ab...." Geradezu revolutionär spricht sie sich dann doch vorsichtig für die "gemeinsame Obsorge auf gemeinsamen Antrag" aus. Kein rasend riskanter Vorstoß: bleibt dem Vater doch bei einem kategorischen "Nein" nur das beklagenswerte Besuchsrecht. Zum Besuchsrecht sagte die Richterin in ihrer ausführlicheren Wortmeldung nichts. Das ist vielleicht im Zusammenhang mit ihrer Praxis zu sehen, wie so viele Richter, im Fall eines sabotierten Besuchsrechts wegzuschauen, nicht zu entscheiden, zu verschleppen, den angesichts der Rechtsverweigerung verzweifelten Vater als Querulanten hinzustellen, etc. Einer unserer langjährigen Aktivisten und ein über alle Zweifel (und mit allen Beweisen dafür) familienorientierter, "neuer" und friedfertiger, konstruktiver, kulanter Mann hat diese Behandlung durch Frau Dr. Helige erfahren. Der Fall alleine würde ein Magazin abgeben und wäre es auch wert. Er führt das gesamte System ad absurdum. |
|||