Salzburger Familienpaß für Nichtobsorgeberechtigte wesentlich erleichtert

Mit dem Salzburger Familienpaß erhält man bei vielen Freizeitangeboten in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung kostengünstigere Tarife. Schon bislang konnten nichtobsorgeberechtigte Elternteile das Kind in den eigenen Familienpaß eintragen lassen, aber nur dann, wenn der obsorgeberechtigte Elternteil damit nachweislich einverstanden war.

Mit sofortiger Wirkung erfolgt die Eintragung des Kindes auch, wenn

· ein Besuchsrechtsbeschluß des Gerichts oder

· eine Vereinbarung über das Besuchsrecht im Rahmen der Scheidung oder

· eine vor dem Jugendamt geschlossene Besuchsrechtsvereinbarung

vorliegt. Der Nichtobsorgeberechtigte und das Kind müssen den Wohnsitz im Land Salzburg haben. Ausgestellt wird der Salzburger Familienpaß von der Wohnsitzgemeinde bzw. in der Stadt Salzburg beim Bürgerservice der Stadt Salzburg.

Wir laden die Betroffenen ein, dieses Angebot umfassend mit ihren Kindern zu nutzen und wünschen dabei viel Spaß!

 

Karl Heinz Steiner