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TAGESRÜCKBLICK |
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| Bessere Zukunft für Österreichs Trennungskinder | ||||
| Die "Aktion" hat eingeladen
viele und prominente Gäste sind gekommen. Angefangen bei unseren
(ähnlichsprachigen Zitat Dr. Pree bei der Verabschiedung) deutschen Gästen, Frau
Margot von Renesse, "Mutter" der deutschen Kindschaftsreform, Elmar Bergmann,
deutscher Familienrichter, der schon vor 13 Jahren (!) beschlußmäßig einem Kind einen
eigenen Anwalt beigestellt hat, um zu verhindern, daß es zwischen den Interessen der
Eltern zermahlen wird, Ursula Kodjoe, bekannt geworden schon durch ihre Diplomarbeit
"zur psychosozialen Situation nichtobsorgeberechtiger Väter", zuletzt
aufsehenerregend mit ihrem Aufsatz über das PAS Syndrom gemeinsam mit Co-Autor Dr.
Peter Koeppel; Dr. Karin Jäckel, Buchautorin (über 60 Bücher) in Deutschland schon fast
als Kämpferin mit Feuer und Schwert für Männer verschrieen. ("Der gebrauchte Mann
abgeliebt und abgezockt"). Ein Meilenstein in der politischen Tätigkeit der
"Aktion" das Justizministerium entsandte ganz offiziell einen Referenten
aus dem "geheimen Arbeitskreis", der sich mit der Kindschaftsreform beschäftigt
(oder sollte, der angekündigte Entwurf hat jetzt schon nicht weniger als sechs Monate
Verspätung). Eröffnet wurde die Tagung, die sich über den ganzen Tag erstreckte, von
Vizebürgermeister der Stadt Linz KR Karl Blöchl, der schon bei der ersten Veranstaltung
(Dr. Anneke Napp-Peters "Scheidungswaise weise Entscheidung")
wertvolle Unterstützung leistete. Last not least auch das ein Meilenstein in der Arbeit der "Aktion" mit der Justiz leistete der Präsident des OLG Linz (Chef aller Gerichte in Oberösterreich und Salzburg) einer kurzfristigen Einladung gerne Folge und sprach offene Eröffnungsworte. Anerkennung aber auch an den einzigen (!) Richter, Dr. Thomas Bauer beim BG Linz, der sich zur Tagung begab und in einem Arbeitskreis sich durchaus bohrenden Fragen und harten Worten stellte. Das spärliche Interesse der Justiz hätte mich fast wieder zu harter Kritik veranlaßt aber was soll es. Man muß viel Geduld haben. Wenn ein OGH nach 70 Jahren die Idee hatte, daß die bisherige Judikatur zu Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit falsch war, warum sollten die Familienrichter innerhalb weniger Jahre erkennen, daß sie oft mehr Schaden als Nutzen angerichtet haben. Andererseits soll nicht verhehlt werden warum sollen noch lange die Kinder reihenweise emotional ins Gras beißen müssen, nur weil sich (fast) alle zuständigen Richter beharrlich der Auseinandersetzung mit Betroffenen außerhalb des Gerichtes, aller staatlichen Allmacht entkleidet, entziehen? Zurück zur Tagung selbst am Vormittag sechs Referate, am nachmittag zwei Arbeitskreise und zum Schluß eine Podiumsdiskussion zum Thema "Kann das Gesetz das Verhalten von Eltern bestimmen?" ein dichtes Programm mit hochkarätigem Inhalt, kontroversiellen Standpunkten durchgehend mit harten aber sachlichen Diskussionen. Zum Inhalt: nach freundlichen Eröffnungsreden von Obmann Dr. Edgar Pree und VzBgm. Blöchl betonte OLG Präsident Dr. Hubner, daß der mündige Staatsbürger sich zu Recht gegen zu viel Staat, zuviel Bevormundung und zuviele und strikte Gesetze wehrt eine Anspielung auf die gewaltsame Entziehung der Obsorge für einen Elternteil nach Scheidung, auch wenn er voll erziehungsfähig ist? Frau Margot von Renesse referierte über Erwartungen des deutschen Gesetzgebers an sein Reformwerk und die Gründe die zur Reform geführt haben. Vorweg erfrischend für alle, welche objektiven Überlegungen eine Frau im Sinne beider Geschlechter anstellte, Für und Wider abwog und auf massive Ungerechtigkeiten hinwies, viel Verständnis für Gefühle der Entrechtung und Demütigung und letztlich viele Überlegungen demaskierte, die noch der österreichische Verfassungsgerichtshof 1995 zur Rechtfertigung der absurden zwangsweisen alleinigen Obsorge angestellt hat. Schon die Diktion der Judikatur und des Gesetzes sind entlarvend. Nach Scheidung wird tatsächlich nicht einem Elternteil die Obsorge zugeteilt, sondern dem zweiten die Obsorge entzogen, dies auch dann, wenn er voll erziehungsfähig ist und auch nur minimale Vorteile zugunsten des anderen Elternteiles sprechen. Umgang mit Konflikten und Streit sind Teil des Lebens und nicht nur Kindern aus geschiedenen Ehen vorbehalten. Jeder Tag des Lebens steckt für Kinder in Ehen und außerhalb von Ehen voll Konflikten. Streit ist nicht immer schädlich. Die Illusion der konfliktfreien Ehe gibt es nicht. Kinder vor Konflikten mit Glasglocke zu bewahren wäre eine Gefährdung des Kindeswohles, Kinder sind so zu erziehen, daß auch sie lernen, mit Konflikten umzugehen. Auch der unverheirateten Männer hat der deutsche Gesetzgeber gedacht, wenn auch aus der Sicht unserer deutschen Mitstreiter noch zu wenig. Der uneheliche Vater ist nicht länger als der liederliche, der sich ohnehin nicht um Weib und Kind schert zu betrachten. Oft genug ist die Lebensform uneheliche Mutter bewußt gewählt, der Vater deswegen nicht uninteressiert. Verständnis für Nichtobsorgeberechigte geäußert, die ob ständiger Besuchsblockaden frustriert sind: "Niemand zahlt gerne für etwas, von dem er nichts hat. Niemand verzichtet gerne auf etwas, was er gerne hätte".Die Umdeutung des Umgangsrechtes (Besuchsrechtes) war ein wichtiges Anliegen des deutschen Gesetzgebers nicht nur ein (lästiges) Restrecht des Nichtobsorgeberechtigten, sondern ein wichtiges Menschenrecht des Kindes und des Nichtobsorgeberechtigten, welches der Sorgeberechtigte, so weit wie möglich zu respektieren und zu unterstützen hat. Harte Worte der Referentin für absurde Umgangsentscheidungen (1/2 Stunde pro Halbjahr, weil der Vater das Kind nicht kennt etc.), die mehr als Verhöhnung und Demütigung bezeichnet werden müssen. |
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Die Strategie der Gerichte soll auf Konfliktlösung und bereinigung, nicht aber auf Brachialentscheidungen gerichtet sein. Damit verbunden ist ein Umdenken über die Rolle des Sachverständigen, der nicht nur begutachten, sondern auch den Eltern bei Regelung und Lösung des Konfliktes helfen soll. Bergmann verwies auch darauf, daß bei Boykott dem sorgeberechtigten Elternteil auch Teile der Sorge entzogen werden können (z.B. zur Regelung des Umganges mit dem anderen Elternteil). Frau Kodjoe referierte aus der Sicht der Psychologen über die Bedürfnisse und Nöte der Eltern und Kinder, betonte die Wichtigkeit des Umganges des Kindes mit dem zweiten Elternteil, der nicht nur als Wochenendvater erlebt werden soll. Das Vermittlungsverfahren als Möglichkeit der Konfliktlösung mit der Möglichkeit zu erkennen, wer von den Eltern die Zusammenarbeit boykottiert und damit unter Umständen nur eingeschränkt erziehungsfähig ist. Wer nicht bereit ist, zugunsten des Kindes im Konflikt zu kooperieren, der kann eingeschränkt erziehungsfähig sein. Sie versuche immer Mütter zum Umgang zu motivieren wie komme ein Mutter dazu, alleine das Kind aufzuziehen? Sie betonte auch sehr stark die Vorbildfunktion der Eltern für das Kind, das sieht, wie die Eltern im Konflikt miteinander umgehen. Verdrängt die Mutter den ausländischen Vater, darf sie sich nicht wundern, wenn später ihr Kind rechtsextreme Tendenzen aufweist, das Kind hat es schließlich gelernt. Frau Jäckel wies darauf hin, daß Mutter und Kind sehr weitgehend den Schutz der deutschen Verfassung genießen, während der nichtsorgeberechtigte Vater außen vor bleiben müsse. Was immer Mütter anstellten, zu viel würde toleriert. Selbst stark vernachlässigende Mütter, die schlicht und einfach oft mit der Erziehung überfordert seien, behielten oft ohne Einschränkungen die Obsorge, der Vater sei vielfach hilflos. Väter seien oft extremen Schikanen ausgesetzt. Mit Spannung wurde dem Referat von Dr. Weitzenböck aus dem Justizministerium entgegengesehen. Alles was man bisher halboffiziell gehört hatte, sollte offiziell bestätigt werden. Und es wurden alle unsere Befürchtungen bestätigt. Von einer tiefgreifenden Reform keine Rede. Im Bereich der Obsorge reine Kosmetik. Gemeinsame Obsorge soll möglich werden nach einem Jahr Abkühlphase über gemeinsamen Antrag und bei sofortiger grundloser Kündigung durch den Hauptobsorgeberechtigten. Was soll sich da ändern. Das absurde schädliche Machtungleichgewicht wird beibehalten, sogar vielleicht noch mehr verschärft, der Hauptobsorgeberechtigte wird den Bittsteller Nebenobsorgeberechtigten, noch mehr am Faden halten können. Weitzenböck meinte, die juristischen Lösungsansätze müßten aufgebrochen werden. Menschliche Beziehungen seien durch Gesetze kaum regelbar. Die Durchsetzungsmöglichkeiten beschränkt so z.B. das Besuchsrecht nicht mit Abholung durch Polizeiorgane zu verwirklichen. Auch hier ist festzustellen, daß das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Wir beklagen immer wieder, daß Richter schon bei der Diskussion um die Durchsetzung von Besuchsrechten ihre Durchsetzungsunwilligkeit neben dem Boykottierer kundtun, wodurch dieser nur gestärkt wird. |
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Die geradezu makaber geringen Mindestrechte wurden aufgezeigt. Kritische Worte auch zum Verfassungsgerichtshof, der keinerlei Verständnis für die psychische Situation der nichtobsorgeberechtigten Väter gezeigt hat. Eine Hoffnung bleibt uns dennoch: In Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden durch die "Aktion" 10 Menschenrechtsbeschwerden zum Teil seit mehr als drei Jahren anhängig, in denen die menschenrechtswidrige Gesetzeslage in Österreich angeprangert wird. Die Chancen, daß den Beschwerden stattgegeben wird, sind gut, es ist leider wieder einmal ein Geduldsspiel solche Verfahren dauern bis zu 6 Jahre in Straßburg.Nach der Mittagspause wurden zwei Arbeitskreise abgehalten zu den Themen "Justiz und Gesetzgebung: Was muß sich ändern, was muß bleiben, was könnte geändert werden?" und "Betroffene: was kann der einzelne tun, was können die Eltern tun, wo können sie sich selbst nicht mehr helfen". Beide Arbeitskreise fanden regen Zuspruch, die Zeit war überall zu knapp, die zu diskutierenden Probleme zu vielfältig, zu viel war bei Betroffenen aufgestaut. Trotz vieler Wut, die bei manchen Betroffenen durchbrach, wurde die sachliche Ebene nicht verlassen. Bemerkenswert war, daß im Arbeitskreis "Justiz und Gesetz" keinerlei Punkte genannt wurden, die beibehalten werden müßten. Dringende Probleme waren insbesondere die überlangen Verfahren, der Umgang mit den Betroffenen und die Vorgangsweise von Sachverständigen. Der Ruf nach Aufbrechen des Machtungleichgewichtes um die Eltern als solche gleichwertig erhalten zu können, war unüberhörbar. Richter Dr. Bauer verwies aber auch auf die oft gegebene Hilflosigkeit der Justiz, die durch die Politik nicht selten im Stich gelassen wird. Eine Kritik, die ich nur unterstützen kann. Die Justiz ist ein uneheliches = parteifreies Feld, das sich derzeit niemand unterordnen kann, das aber daher auch politisch nicht recht unterstützt wird. Es ist jedoch bedauerlich, daß bei mehrjährigen Familienrechtsverfahren die Politiker nicht massenweise aufschreien und um Abhilfe bemüht sind. Den Schlußpunkt der Tagung bildete eine Podiums- und Publikumsdiskussion zum Thema "Kann das Gesetz Leitbild sein das Verhalten von Eltern bestimmen?" Von allen Referenten wurde die (notwendige) Leitbildfunktion des Gesetzes betont. Die Gesellschaft drückt durch ihre Normen aus, was sie an Verhalten erwartet. In Österreich wurde die (absolut) gewaltfreie Erziehung und das Verbot der entwürdigenden Behandlung in das Gesetz aufgenommen und damit die züchtigende Erziehung geächtet. |
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Zusammenfassung: Die "Aktion Recht des Kindes auf BEIDE Eltern Landesgruppe Oberösterreich" hat mit der Veranstaltung ihre Serie qualitativ hochwertiger Veranstaltungen fortgesetzt und ein kräftiges Lebenszeichen gegeben. Ein Versprechen von Dr. Weitzenböck am Schluß sei festgehalten und wird in Erinnerung behalten: "Die Aktion wird in die Diskussion miteingebunden". Wir werden daran erinnern. (Günter Tews) P.S.: ursprünglich war geplant, die Rede von Frau von Renesse im Volltext abzudrucken nur es gibt kein Manuskript. Frau von Renesse hielt ihr Referat praktisch völlig frei. Wir haben aber ein Videoband über alle Referate und die Podiumsdiskussion aufgenommen, das zum Verkauf freigegeben werden wird (Preis S 400,00). Interessenten melden bei Dr. Günter Tews,Volksfeststraße 32, 4020 Linz; Tel 0732/772293 |