Politische Akademie des ÖAAB


Reizthema: Vaterlose Gesellschaft


Das Interesse für diese Veranstaltung war groß: Der OÖ Akademikerbund führte Ende des Vorjahres die 31. politische Akademie für den gesamtösterreichischen Akademikerbund durch. Initiiert im Frühjahr ‘98 durch ein Referat von Vorstandsmitglied Dr. Günter Tews "Die Verdrängung des nichtobsorgeberechtigten Elternteils", entwickelte sich für Herbst "Die vaterlose Gesellschaft" zum Veranstaltungsthema. Die darauf ausgerichtete Podiumsdiskussion Ende Oktober nahe Wels im Schloß Puchberg war extrem gut besucht, der Saal übervoll (es mußten Sessel herbeigeschafft werden).

Dr. Ernst-Wolfram Marboe moderierte vertraute Namen: ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Kohl, Pastoraltheologe Univ. Prof. DDr. Paul Zulehner und Prof. Mag. Dr. Rotraut Perner sowie Dr. Günter Tews, als Repräsentanten der Aktion "Recht des Kindes auf BEIDE Eltern".

Naturgemäß kam nach den Impulsreferaten die Diskussion sehr schnell auf das eigentlich brennende Thema: die Verdrängung der Väter (präzise des nichtobsorgeberechigten Elternteiles) nach einer Scheidung. Eine Verdrängung, die leider selbst dann stattfindet, wenn sich auch vorher der Vater/(im Falle von Müttern die Mutter) sehr wohl intensiv um das Kind gekümmert hat und der Vater dem Rollenbild des "neuen Mannes" durchaus entsprochen hat.

Viele Untersuchungen zeigen, daß diese Verdrängung jene Väter besonders trifft, die zuvor eine sehr nahe und enge Beziehung zu ihren Kindern entwickelten.. Gerade Väter, die sich beispielsweise für. Karenz entschieden, verkraften eine derartige Reduzierung vom Ganztagsvater zum Besuchsvater (alle 14 Tage) oder die nahezu vollständige Verdrängung extrem schlecht. Schweigen und Staunen der anwesenden Mitglieder des Akademikerbundes über Zahl und Persönlichkeit der Betroffenen. Demonstriert dadurch, daß für einige Sekunden rund 4o Personen aufgestanden sind und sich als solche zu erkennen gegeben haben, die direkt von diesem Problem betroffen sind. Diese Demonstration und die gesamte Diskussion hat Clubobmann. Kohl vermutlich die Destruktivität dieses fatalen Gesellschaftszustandes drastisch vor Augen geführt. Ihm darzulegen, daß es keinesfalls nur um Väter geht, sondern daß davon eine Vielzahl von Personen indirekt mitbetroffen sind, also Großmütter, Großväter, Onkeln, Tanten, der familiäre Freundeskreis usw. war beinahe nicht notwendig. Daß die Kinder die eigentlichen Verlierer sind, ist sowieso klar.

Dank der Moderation von Dr. Marboe verlief die Diskussion zwar (auch) emotionell jedoch insgesamt sachlich und auf hohem Niveau. Der Relativierungsgedanke von Dr. Kohl, daß die Diskussion möglicherweise schieflastig sei, weil die "andere Seite" (die obsorgeberechtigten Mütter) praktisch vor Ort nicht vertreten sei, ist ein häufig zu hörendes Entlastungsargument. Ihre Abwesenheit ist (vielleicht) schon damit erklärt, daß obsorgeberechtigte Mütter kein Verlangen nach derartigen Veranstaltungen verspüren. Diese Gruppe erleidet diese Defizite nicht. Wieviel Aufklärung zu dem Problem noch notwendig ist, verdeutlichte eine Wortmeldung der Linzer ÖVP-Gemeinderätin Dr. Christa Schacht, eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die in einer emotionellen Wortmeldung den Betroffenen zurief: "Meine Herrn, Sie müssen sich halt um das Besuchsrecht bemühen!".

Eine Aussprache nach der Veranstaltung hat gezeigt, daß es auch für Dr. Christa Schacht - wie für jeden normal denkenden Menschen (wenn er es nicht selbst durchstehen muß...) absolut unvorstellbar ist, daß erziehungskompetente Väter und Mütter nur durch Willkür tatsächlich von ihren Kindern ferngehalten werden können. Frau Dr. Schacht war schlicht der Auffassung, daß die große Gruppe unseres Vereines, die bei der Veranstaltung vertreten war (etwa 50 Personen) nicht einmal zu Gericht gehen würde, um sich um ihr Besuchsrecht zu bemühen. Sie war der Auffassung, diese Väter und Mütter würden den Weg zu Gericht nur scheuen. Ein Satz von ihr - in der Aussprache - war sehr bemerkenswert: "Ich würde kämpfen bis zum Letzten".

Dieser Satz, der die emotionale Befindlichkeit vieler Betroffener gut wiederspiegelt, würde in einem gerichtlichen Verfahren schon den Anfang vom Ende bedeuten: wer so bei Gericht argumentiert, wird von vielen als Aggressor und nicht als schwerbetroffener Elternteil angesehen. Damit beginnt die Ausgrenzung.


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