„GEMEINSAME OBSORGE" NEUE FORM MÄNNLICHER GEWALT"


„DIE PRESSE" vom 11.12. 1998

„Verprammert" der Verfassungsgerichtshof?

Gröber geht es nicht: sehen Sie sich den Bericht von Benedikt Kommenda in der Presse (11.12.98) auf dieser Seite an. Gibt es einen härteren Verriß einer Person, die in der Justiz ernst genommen werden soll?

Für das höchste Richteramt nicht besonders qualifiziert, kämpft sie aber für "Rechte der Frauen". Und wie! Plumper geht es nicht: folgende Statements der neuen Höchstrichterin sind in einer Hochglanzbroschüre des Frauenministeriums "Frauen und Recht", Band 4, Mai 1994, S.39, zu lesen:

Neu-Definition von Gewalt

Den Druck auf Frauen durch Gewalt kann man verstärken: Etwa durch Bagatellisierung der häuslichen Gewalt...oder durch nicht ausreichende Budgetierung von Frauenhäusern...oder vielleicht durch die Normierung der gemeinsamen Obsorge Geschiedener für ihre Kinder wenn das "Einverständnis" der Frau abgepreßt wäre und der Gerichtsbeschluß sozusagen das ideelle Miteigentum am Kind amtlich verbriefen soll etc.

Oder anders gesagt: wer sich dagegen wehrt, daß Frauen gemeinsame Kinder als alleiniges Eigentum ansehen, übt Gewalt gegen Frauen aus. Wehe also dem Mann, der zu seiner ihn verlassenden Frau spricht: "...gut, ...aber nur wenn ich meine Vaterrolle nicht verliere...". Wir haben jetzt also durch unsere frischgebackene Höchstrichterin eine neue Form des (männlichen) Gewalttäters definiert bekommen.

Zwang zur Linientreue

Aus einem Interview mit dem neuen Verfassungsgerichtshofs - Vizepräsidenten Korinek in der Presse vom selben Tag und der Forderung der SPÖ nach Einführung der "Dissenting opinion" in Verfassungsgerichtshofsentscheidungen läßt sich folgendes schließen: die SPÖ will erstens ihren Einfluß im Gericht durch Bestellung gefügiger Richter sicherstellen - fachlich schwache sind dafür geeigneter, und diese Gefügigkeit dadurch kontrollieren, daß transparent werden soll, welcher

Richter wie abgestimmt hat. Justiz per Partei-Zentralsekretariat?

Vor ein paar Jahren erregte übrigens die Bestellung der ersten Frau in diesen Gerichtshof Aufsehen, die von Rechtsanwältin Elisabeth Lass aus Innsbruck. Der öffentliche Wirbel entstand aber aus einem lächerlichen Grund. Bundespräsident Klestil hatte es gewagt, aus einem Dreiervorschlag (100% SPÖ!) die Drittgereihte zu ernennen. Worüber wirklich Aufregung gerechtfertigt gewesen wäre: anläßlich ihrer Ernennung hatte Frau Lass den ganzen Tag über im ORF verlauten lassen, daß sie als Höchstrichterin die Interessen von Bundesländern, Freiberuflern und Frauen vertreten werde. Die Höchstrichterin hat sich tatsächlich in aller Öffentlichkeit dazu bekannt, die Interessen ganz bestimmter Bevölkerungsgruppen zu favorisieren!

Zur Ehrenrettung dieser Frauen ist allerdings anzumerken, daß die Entscheidung des VfGh von 1989 (Slg. 12103), betrifft: Aufrechterhaltung der alleinigen Obsorge, von Männern gefällt wurde, die obendrein sinngemäß verkündeten: es ist eh egal, was im Gesetz steht und "der Ausschluß eines Elternteils von den elterlichen Rechten ist durch eine Reihe von Bestimmungen, die ihm eine Mitwirkung ermöglichen, stark gemildert". Zum Trost angesichts der "prammerschen" Besetzung des Verfassungsgerichtshofes: Schlimmeres bringen auch die genannten Frauen nicht zustande


Zurück zum Inhalt